GRÜNE Position zur Dichtheitsprüfung

Die sog. „Dichtheitsprüfung“, die für Gebäude in Wasserschutzgebieten durchgeführt werden muss, sorgt für Aufregung und Unruhe. Viele Leute bezweifeln die Sinnhaftigkeit der gesetzlichen Regelung. Die GRÜNE-Ratsfraktion hat Verständnis für diese Zweifel:

  • die Meinungen darüber, ob und inwieweit undichte Kanäle von Privathäusern eine Gefahr für den Boden und/oder das Grundwasser darstellen, gehen weit auseinander.
  • und: passt es wirklich zusammen, wenn in den äußeren Bereichen von Wasserschutzgebieten z.B. Gülle aufgebracht werden darf, aber private Kanäle „dicht“ sein sollen?!
  • Aus diesen Gründen möchten wir für private Kanäle im Gebiet der Stadt Oerlinghausen eine Regelung, die so bürgerfreundlich wie möglich ist (für gewerbliche Abwässer sind strengere Anforderungen hingegen angemessen).

    Konkret: wir sprechen uns dafür aus, dass die Stadt Oerlinghausen den gesetzlichen Rahmen ausschöpft und auf den Erlass einer städtischen Satzung verzichtet. Dass würde z.B. bedeuten, dass niemand der Stadt eine Bescheinigung über das Ergebnis einer „Dichtheitsprüfung“ vorlegen muss.

    Klar ist für uns: die bestehenden Gesetze sind zu beachten – auch wenn sie uns nicht gefallen. Das ist in einem demokratischen Rechtsstaat so. Man kann bei Bedarf bestehende Gesetze ändern und man kann gegen bestehende Gesetze den Rechtsweg beschreiten. Aber zu fordern, die Umsetzung eines bestehenden Gesetzes „auszusetzen“, halten wir für unehrlich und bedenklich. Kein demokratisches Parlament dieser Welt kann sich auf eine solche Forderung einlassen, egal um welches verfassungskonforme Gesetz es geht.

    Darum haben wir die von der CDU in den Rat eingebrachte Resolution zum Thema „Dichtheitsprüfung“ nicht unterstützt.

    Wir empfinden es als unehrlich, bei besorgten Bürgerinnen und Bürgern Erwartungen zu wecken, von denen von vornherein klar ist, dass sie so nicht erfüllt werden können.

    Für uns ist Ehrlichkeit auch und gerade wenige Wochen vor einer Kommunalwahl ein hohes Gut.

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