Antrag „Maßnahmen-Katalog Kommunaler Klimaschutz“1) Die „drei großen E“

DieStadt Oerlinghausen verpflichtet sich zu einer klimaverträglichenEnergiepolitik. Dabei wird der Grundsatz der „drei großen E“ verfolgt:Energieeinsparung – Energieeffizienz – Einsatz erneuerbarer Energien.Der Rat der Stadt Oerlinghausen beschließt daher als Grundsatzbeschlusszum Klimaschutz den folgenden Maßnahmen-Katalog. Mit ihm soll derHandlungsrahmen für eine umwelt- und sozialverträgliche Zukunftspolitikabgesteckt werden. Ziel ist es, die klimaschädlichen Emissionennachhaltig bis zum Jahre 2020 mindestens um 30% zu senken.

2) Umfassender Katalog

Der Maßnahmen-Katalog betrifftalle kommunalen Einrichtungen und Betriebe und soll alle Bürgerinnenund Bürger der Stadt auf dem Weg zu einer Energiewende mitnehmen.

3) „Oerlinghauser Sonnendach“; Bürgersolaranlagen

ImWege der Renovierung der Rathausfassade strebt die Stadt Oerlinghausenan, das Rathausdach zum „Oerlinghauser Sonnendach“ zu entwickeln,bevorzugt im Wege des Contractings mit Dritten. Die Nutzung andererDächer öffentlicher Gebäude für Solarthermie und Photovoltaik wirddadurch verbessert, dass die Verwaltung eine öffentlich einsehbareListe über alle Dächer der städtischen Gebäude, die sich fürPhotovoltaik-Anlagen eignen, erstellt und der Öffentlichkeit zurVerfügung stellt. Der Rat begrüßt die Einrichtung vonPhotovoltaikanlagen auf diesen Dächern durch die Kommune sowie im Wegedes Contractings mit Dritten.Die Stadt Oerlinghausen selbst strebt an, weitere Schulgebäude miteiner Photovoltaikanlage zu versehen. Diese Anlagen dienen sowohl derklimaunschädlichen Erzeugung von Energie wie auch als Lehr- undAnschauungsobjekt für den Unterricht.

4) Beratungsangebote Energieagentur NRW

Die Verwaltungwird beauftragt die von der EnergieAgentur NRW angebotenenBeratungsangebote, insbesondere die „Initialberatung“ und die sog.„E-fit“ Woche, zu nutzen.

5) Bauleitplanung als Instrument für Klimaschutz

ImRahmen der Bauleitplanung beachten Rat und Verwaltung zukünftig diefolgenden Grundsätze:a) Im Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sollen grundsätzlich derEnergiebedarf der künftigen Bebauung, die passive und aktive Nutzungder Solarenergie und die Möglichkeiten einer Wärmeversorgung mitniedrigen CO2-Emissionen untersucht und bewertet werden.
b) Die Bauleitplanung soll künftig stets Festsetzungen nach § 9Abs. 1 Nr. 23 lit. b BauGB enthalten. Die Verwaltung macht hierzu beijedem Entwurf eines Planes Vorschläge für Festsetzungen, die dieInstallation von Solaranlagen oder von anderen Anlagen zur Nutzungerneuerbarer Energien (etwa Geothermie) verlangen.
c) Die Verwaltung achtet bei der Erstellung von Bauleitplänenstets darauf, dass die Festsetzungen von Ausrichtung und Höhe vonGebäuden „solartauglich“ sind. Bei den Verwaltungsvorlagen fürBebauungspläne sollen stets Ausführungen über die Solartauglichkeit derFestsetzungen erfolgen.

6) Kaufverträge als Instrument für Klimaschutz

DieStadt Oerlinghausen vereinbart in den Kaufverträgen für kommunaleGrundstücke durch Private einen erhöhten Wärmeschutz und eineemissionsarme Wärmeversorgung als Anforderung an die Neubauten.

7) Städtisches Gebäudemanagement

Beim städtischenGebäudemanagement wird Energieeinsparung und Energieeffizienz zumHandlungsprinzip im Rahmen einer vorausschauenden Substanzerhaltung und –erneuerung.

8) Energieleitlinien für städtische Gebäude

DieVerwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den StadtwerkenEnergieleitlinien zu erarbeiten, die als Grundregeln bei der Planungkommunaler Gebäude (Neubau) und im Gebäudebestand (Sanierung) im Sinneder rationellen Energieverwendung zu berücksichtigen sind. Hierbei sindAussagen zu Architektur, baulichem Wärmeschutz, Heizungstechnik,Regenerativen Energien, Raumluft-Technik, Regelungstechnik,Wassereinsparung, Elektrotechnik zu treffen. Die Energieleitlinien sindvon Vertragspartnern bei Baumaßnahmen zu beachten.

9) Energieeffizient-Bericht für städtische Gebäude

DieVerwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Stadtwerken einenEnergieeffizienz-Bericht über die städtischen Gebäude vorzulegen.Dieser stellt dar, wie gut die Gebäude abgedämmt sind und woVerbesserungspotentiale bestehen. Die Verwaltung stellt auch dar,
a) welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung möglich sind und obFinanzierungen von Maßnahmen durch das Bundesprogramm zur energetischenSanierung kommunaler Gebäude bezuschusst werden können.
b) wo Sanierungsmaßnahmen mittelfristig betriebswirtschaftlichsind und daher nach dem neuen kommunalen Finanzmanagement wegen ihrerWirtschaftlichkeit (geringerer Energieverbrauch) durch die Aufnahme vonKrediten (aus dem KfW-Kommunalkreditprogramm) finanzierbar sind.

10) Städtische Beschaffungen

Die Stadt Oerlinghausenwird zukünftig im Rahmen ihrer Beschaffung verstärkt aufKlimaschutzgesichtspunkte achten. Dies bedeutet nicht nur, dass diejeweils am wenigsten Energie verbrauchenden bzw. energieeffizientestenGeräte und Anlagen angeschafft werden (Energieeffizienzklasse A+(+)),sondern etwa auch bei der Beschaffung von Holz nur FSC –zertifiziertesMaterial (Zertifizierungssystem zum Schutz und zur nachhaltigenBewirtschaftung der Wälder) verwendet wird. Im Rahmen vonAusschreibungen ist diese Vorgabe zur Bedingung für die Auftragsvergabezu machen.

11) Energiesparlampen

Die Verwendung vonEnergiesparlampen führt zu erheblichen Energie- und Kosteneinsparungen.In allen kommunalen Einrichtungen sind daher künftig – soweit nach Artder konkreten Beleuchtung möglich – Energiesparlampen zu verwenden.

12) Schaltleisten anstatt Standby-Betrieb

DieVerwaltung der Kommune nutzt Schaltleisten um den nicht notwendigenStandby-Betrieb von Geräten weitestgehend auszuschließen. Die Leistensind zudem bedienerfreundlich anzubringen.

13) PC-Räume in Schulen

Bei der Einrichtung vonPC-Räumen in Schulen wird, soweit nicht vorhanden, ein zentralerNotaus-Taster installiert, der nach der Benutzung dazu dient, alle PCsvom Netz zu nehmen, um Standby-Verluste zu vermeiden. Es sollteüberprüft werden, inwieweit es möglich ist, Server zumindest in denFerien abzuschalten.

14) Verbesserung des Radverkehrs

Die Verwaltung wirdgebeten, gemeinsam mit der Agenda-Gruppe „Stadtplanung/Verkehr“ undsonstigen interessierten Bürgerinnen und BürgernVerbesserungsmöglichkeiten für den Radverkehr in Oerlinghausen zuermitteln, Schwachstellen aufzuspüren und in einem Konzept darzulegen,welche Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs inOerlinghausen mittelfristig bis zum Jahr 2012 durchgeführt werdenkönnen.

15) Städtischer Fuhrpark

Die Verwaltung wird beauftragtein Konzept zu erstellen, den städtischen Fuhrpark umweltfreundlicherzu gestalten. Sie prüft hierbei ob Carsharing möglich ist. Sie legtdar, ob und in welchem Umfang Neuanschaffungen / Neuleasing in dennächsten Jahren voraussichtlich stattfinden und wie hierbei durchAuswahl emissionsarmer und verbrauchsarmer Fahrzeuge Beiträge zumKlimaschutz erfolgen können.

16) Erfahrungsbericht

Die Verwaltung legt dem Ratjährlich in der September-Sitzung einen Bericht über die Fortschrittezum Klimaschutz in Oerlinghausen vor.

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