Falsche "Argumente" gegen Bürgerbegehren

15. 08. 09. – Als „Argumente“ gegen das Bürgerbegehren „Bildung für Oerlinghausen“ werden gerne drei Behauptungen genannt:

1. das Bürgerbegehren richte sich gegen das Hallenbad und würde dessen Schließung bedeuten.

Das ist falsch! Richtig ist stattdessen, dass das Bürgerbegehren zum Ziel hat, einen ausreichend dimensionierten Anbau für die Heinz-Sielmann-Schule (HSS) zu erreichen. Sanierungsbedarf im Hallenbad wird anerkannt (z. B. Umkleidekabinen); ganzjähriges Schwimmen soll erhalten bleiben.

2. aufgrund sinkender Schülerzahlen in den nächsten Jahren sei ein Anbau an der HSS überflüssig. Mit diesem Argument verhindern SPD, CDU und FDP seit Jahren den dringend nötigen Ausbau der HSS.

Da muss man schon genauer hinsehen: Tatsache ist, dass die HSS jedes Jahr SchülerInnen abweisen muss und dass zahlreiche Oerlinghauser SchülerInnen auch wegen der schlechten Raumsituation auswärtige Schulen aufsuchen. Und: nicht nur die hiesigen Schulen, sondern auch die Schulaufsicht bei der Bezirksregierung zweifeln die Berechnungen im „Garbe-Gutachten“ an!

3. Es sei unglaubwürdig, jetzt das Bürgerbegehren einzuleiten, wo doch im März der Hallenbadbeschluss ohne Gegenstimmen im Rat getroffen worden sei (so z.B. Dr. Herbort in der NW vom 08.August).

Dieses „Argument“ ist Wählerverdummung! Im März war das Hallenbad noch das einzige Objekt in Oerlinghausen, welches für die Mittel aus dem Konjunkturpaket II ernsthaft in Frage kam. Erst durch eine zwischenzeitlich erfolgte Grundgesetzänderung ist es überhaupt möglich geworden, diese Gelder auch für Schulneubauten zu verwenden. Darum macht das Bürgerbegehren überhaupt erst zum jetzigen Zeitpunkt Sinn!

Fazit: einen bereits gefassten Ratsbeschluss angesichts einer geänderten Sachlage zu überdenken, ist nicht Wahltaktik, sondern angemessene politische Flexibilität!

 

Manuela Grochowiak-Schmieding, GRÜNE Bürgermeister-Kandidatin

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